AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erfurter Fallschirmspringer- Kameradschaft (EFK) e.V.
Stand: 31.01.2024
Vorwort
Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, Einsatz modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko; denn nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Um Missverständnisse und Auseinandersetzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als verbindlich anerkennen, sorgfältig zu lesen.
§1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über www.fallschirmsport-erfurt.de an die folgende Adresse:
Erfurter Fallschirmspringer-Kameradschaft e.V. Flugplatz Alkersleben
Am Flugplatz 10
99310 Wülfershausen
Tel.: 0176 – 78 68 15 21
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
§2 Gebühren
Kursgebühren und Gebühren für Tickets sind in im Voraus zu entrichten. Für Ausbildungskurse sind die Gebühren bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Zahlungen können bar oder durch Überweisung auf folgendes Konto erfolgen:
IBAN: DE94 8205 1000 0130 0386 79 BIC: HELADEF1WEM
(Sparkasse Mittelthüringen)
Die Höhe der Gebühren regelt die jeweilige Finanzordnung der EFK.
§3 Stornierung/Nichtantritt
Bei Stornierung des Kurses, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit und bei Überschreitung des Höchstgewichtes, berechnen wir Stornogebühren in Höhe der Anmeldegebühren (= 1/3 der Kursgebühr). Gleiches gilt bei Nichtantritt zum angemeldeten Kurs.
§4 Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung erfolgt gemäß den gültigen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen. Kursablauf und Zeitplan werden jeweils den Erfordernissen der Ausbildung angepasst und den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
§5 Unterbrechung der Ausbildung
Für den Fall, dass die Durchführung der Ausbildung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Weisung des Flugplatzunternehmers, technischer Störung oder Gründen der Sicherheit unmöglich wird, besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Gebühren, es sei denn, die EFK, im folgenden auch Schule genannt, hat die Unmöglichkeit zu vertreten.
§6 Fortsetzung der Ausbildung
Ist der Abschluss des gebuchten Kurses aus den in §5 genannten Gründen im ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht möglich, kann er innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab Kursbeginn) zu den gleichen Bedingungen fortgesetzt werden.
Wird die Ausbildung aus anderen als den in §5 genannten Gründen vom Teilnehmer abgebrochen, kann sie ebenfalls innerhalb von 12 Monaten fortgesetzt werden, jedoch wird für diesen Fall von der Schule eine dem Aufwand entsprechende Nachschulungsgebühr von mindestens 130,- € erhoben. Eine Rückerstattung von Gebühren wird auch für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
§7 Übertragbarkeit von Leistungen
Bei der Schule gebuchte Leistungen, insbesondere gebuchte Ausbildungskurse, sind grundsätzlich und ausnahmslos nicht übertragbar.
§8 Leistungstermine
Sofern feste Leistungstermine nicht explizit vereinbart werden, ist deren Nennung ausschließlich Sache der Schule. Diese wird versuchen, den Wünschen des Teilnehmers weitestgehend entgegenzukommen.
§9 Fremdleistungen
Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens der Schule keine Gewähr übernommen werden.
§10 Versicherungen
Von der Schule sind folgende luftrechtlich relevanten Versicherungen abgeschlossen:
1. Pauschale Haftpflichtversicherung für vereinseigene Sprungtechnik
2. Lehrer-Haftpflichtversicherung
3. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus ist der Teilnehmer für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§11 Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Schule, die ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schule beruhen.
§12 Haftung
Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist. Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom Teilnehmer zu tragen.
§13 Ausschluss von der Ausbildung
Die Schule ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der weiteren Ausbildung auszuschließen, ohne dass sich daraus Ansprüche des Teilnehmers herleiten. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind u.a.: Mangelnde springerische Eignung, Verstöße des Teilnehmers gegen die Bestimmungen der Luftverkehrsgesetzgebung oder sonstige der Schule zur Auflage gemachten und ihm bekannten Anordnungen und Vorschriften, die vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung der eigenen Sicherheit oder die anderer Personen und Sachen. Im Falle der von der Schule festgestellten springerischen Nichteignung ist die Schule zur Rückerstattung eines angemessenen Anteils der Kursgebühren bereit, jedoch nicht verpflichtet.
§14 Tandemtickets
Von uns ausgestellte Tandemtickets (und beigeordnete Leistungen) sind grundsätzlich 24 Monate gültig. Die Höhe der Gebühren für Tandemtickets sind in der Finanzordnung der EFK geregelt. Die Tandemtickets können gegen eine im Voraus zu entrichtende Gebühr von 30 € für weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist durch den Geschäftsführer der EFK oder dessen Beauftragte unterschriftlich auf dem Originalticket vorzunehmen.
Die Verpflichtung der EFK aus dem Vertrag zur Erbringung einer Leistung kommt mit Erhalt (in bar oder durch Überweisung) der jeweiligen Gebühr zustande. Die EFK ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, ohne dass dies einer gesonderten Zustimmung des Teilnehmers bedarf. Eine Auszahlung des Ticketpreises, egal aus welchem Grund, insbesondere auch bei Überschreiten des Höchstgewichtes von 90 kg für Tandempassagiere, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Tandemtickets der EFK sind grundsätzlich übertragbar. Die Realisierung eines Tandemsprungs bzw. einer damit verbundenen Leistung kann nur gegen Vorlage des Original-Gutscheins erfolgen.
Getroffene Terminabsprachen für das Abspringen des Tandemtickets sind verbindlich. Wird eine Terminverschiebung oder Terminstornierung einseitig durch den Ticketbesitzer später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin vorgenommen, ist der Anspruch auf die Leistung aus dem Tandemticket erloschen.
§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsungültig sein, so soll(en) sie so umgedeutet werden, dass der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird. Die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Wülfershausen, 31.01.2024
Peter Böhnke Geschäftsführer